So,

nachdem wir etwas Luft gefunden haben, hier mal einige Auszüge aus der Begründung des Petitionsausschusses von uns Kommentiert:

Immer wieder wird dabei behauptet, dass es sich bei Cannabis um eine eher weniger schädliche Droge handele. Dies ist jedoch wissenschaftlich nicht bestätigt.Keine der neueren wissenschaftlichen Studien sieht Cannabis als unbedenklich an. Vielmehr wird zunehmend auf eine Reihe akuter und langfristiger Beeinträchtigungen durch einen nicht ärztlich kontrollierten Cannabis-Konsum hingewiesen. Sie sind zwar normalerweise gering, aber bei chronischem Dauerkonsum mit größeren Risiken, bis zur psychischen Abhängigkeit, verbunden

Eine psychische Abhängigkeit wird nicht bestritten. Aber auch TV, Computer, ja sogar die morgentliche Tasse Tee oder Kaffee, die Zeitung im Zug, alles kann Abhängig machen.

Im Jahr 2006 war bei 31% der wegen Drogenproblemen ambulant Behandelten der wichtigste Anlass die Betreuung der Cannabis-Konsum. Bei Personen, die das erste Mal in Sicht-Behandlung sind, liegt der Anteil der Cannabis-Fälle sogar bei 57%.

Ich frage mich: Woher kommen diese Zahlen? Die Offiziellen Zahlen sehen da doch ganz anders aus? Hier zum Beispiel: Ambulante Suchthilfestatistik für Mecklenburg-Vorpommern

Problematisch ist insbesondere, dass Cannabis häufig zusammen mit anderen Suchtmitteln (wie z.B. Ecstasy und Alkohol) konsumiert wird.

Stimmt auffallend. Aber ist es Zufall das hier Alkohol und Ecstasy in einem Atemzug erwähnt werden? Im Übrigen: Der Mischkonsum mit anderen illegalen Drogen könnte durch die Legalisierung von Cannabis und die damit verbundenen kontrollierten Handelswegen umgangen werden. Der Konsument wird beim Kauf nicht mehr mit anderen Betäubungsmittel konfrontiert.

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) und das zuständige Internationale Suchtstoffamt (INCB) halten ausdrücklich an dem obligatorischen Cannabis-Verbot des Suchtstoffübereinkommens der Vereinten Nationen fest, das die Bundesrepublik Deutschland ebenso wie fast die gesamte Weltgemeinschaft ratifiziert hat.

In aktuellen Berichten der UN klingt das etwas anders

Die dafür gefundene Lösung, und die Tatsache, dass der Konsum von Haschisch unter Strafe gestellt ist, ist vom Bundesverfassungsgericht mehrfach ausdrücklich bestätigt worden.

Diese Behauptung ist falsch, der Konsum von in Anlage I bis III zu § 1 BtMG aufgelisteten Stoffe ist nicht unter Strafe gestellt. Die ehauptung, dass das Bundesverfassungsgericht mehrfach ausdrücklich bestätigt habe, der Konsum von Haschisch sei unter Strafe gestellt, ist falsch. Es gibt keine solche Urteile! ( danke an Hans Cousto )

Gehen wir davon aus, der Ausschuss meinte das generelle Verbot: Wer die Urteile gelesen hat weis: Das Gericht entschied im Zweifel! Da nicht ausreichend festgestellt werden konnte, ob Cannabis schädlich ist oder nicht.

Der Petent ist der Auffassung, dass Alkohol und Cannabis unzulässiger Weise unterschiedlich rechtlich eingestuft werden. Er verweist in diesem Zusammenhang auch darauf, dass bereits die Germanen vor zweieinhalb tausend Jahren Haschisch gekannt hätten. Der Petitionsausschuss erinnert diesbezüglich daran, dass alkoholhaltige Substanzen seit Jahrhunderten als Lebens- und Genussmittel dienen. In Form von Wein werden sie auch im religiösen Kult verwandt, Die von dem Petenten angesprochene Verwendung von Cannabis hat sich demgegenüber nicht erhalten. Vielmehr ist der Konsum von Cannabis in bestimmten gesellschaftlichen Kreisen erst in den letzten 40 Jahren wieder aufgetaucht.

Der Genuss von Cannabis war auch vor mehr als 40 Jahren üblich. Allerdings war damals der Name “Knaster” üblicher.

Entscheidend für den Konsum war dabei immer das Erreichen von Rauschzuständen. Demgegenüber dominiert im Regelfall beim Alkohol eine Verwendung, die nicht zu Rauschzuständen führt, auch wenn seine berauschende Wirkung allgemein bekannt ist.

Wie bitte? Der Konsum von Alkohol hat nahezu immer mit seiner Wirkung zu tuen. Auch das Bier am Abend wird auf Grund seiner Wirkung getrunken: Alkohol entspannt! (Cannabis übrigens auch).  Auch unter den Cannabis-Konsumenten gibt es die “Feierabendtüten Raucher” genau so wie die, die es übertreiben müssen, wie eben beim Alkohol.

Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass sich der Gesetzgeber vor die Situation gestellt sieht, dass der Genuss von Alkohol wegen der herkömmlichen Konsumgewohnheiten in Deutschland und dem europäischen Kulturkreis nicht effektiv unterbinden kann.

Mein Absoluter Favorit! Wir können es nicht unterbinden, also macht Verbieten keinen Sinn! Ist das bei Cannabis nicht auch so? Unterbunden werden kann es nicht (siehe ebenfalls Drogenbericht der UN weiter oben verlinkt).

Die vom Petenten angeführten Gründe, wie das Entstehen neuer Arbeitsplätze, die Entlastung von Polizei und Gerichten sowie das Erschließen einer neuen Steuereinnahmequelle müssen hinter dem Ziel zurückstehen, die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen und zu bewahren, Dies ist ein höherwertiges Ziel.

Der größere Schutz der Bevölkerung wäre die Legalisierung.  Auf dem Schwarzmarkt werden Drogen auch mit gesundheitsschädlichen Mitteln gestreckt. Wer kiffen möchte tut es, auch wenn es illegal ist. Wer es nicht möchte wird auch dann nicht damit Anfangen, wenn es legalisiert wurde.

Wer noch andere Passagen kommentieren möchte, darf dies gerne tuen, hier in den Kommentaren, oder registriert euch, ich schalte umgehend frei ;)

Euer tbe